Parodontitis -
Krankenkassen übernehmen seit Juli 2021
umfassende Behandlungen

01. Juli 2021

Nach jahrzehntelangen Verhandlungen ist es endlich so weit:

Seit Juli 2021 besteht nun die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten durch eine bedarfsgerechte modifizierte Parodontitistherapie außerhalb der systematischen PAR-Behandlung.

Kurz gesagt: Die neue Parodontitis-Richtlinie erlaubt nun die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das bedeutet, dass bei einer fachlich diagnostizierten Parodontitis und einer Zahnfleischtaschentiefe von vier Millimetern die akute Therapie der Parodontitis als auch die Nachsorge und umfassende Reinigung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Erkrankung mit umfassenden, auf die Patienten abgestimmten Maßnahmen zu bekämpfen.

Die Volkskrankheit Parodontitis, an der 75 % der 35 - bis 44-Jährigen oftmals unwissentlich leiden, soll durch die neue Richtlinie gestoppt und kontrolliert werden. Zeitgleich können durch die individuelle und umfassendere Versorgung die Auswirkung der parodontale Erkrankung auf den gesamten Organismus des Menschen zielgerichtet vorgebeugt, behandelt und minimiert werden.

Der Zugang zu Therapien muss weiterhin bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Selbstverständlich steht Ihnen unser Team für all Ihre Fragen zur neuen Richtlinie zur Verfügung.


 

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